Schallschutzkabine? Schallschutzkapsel? Wo ist da der Unterschied?
Kennen Sie das? Zwei Leute sprechen über ein und dieselbe Sache und reden trotzdem aneinander vorbei. Auch beim Thema Lärmschutz kann das schnell passieren. Denn hier gibt es zwei Begriffe, die gerne als Synonym verwendet werden und doch sehr unterschiedlich sind – die Lärmschutzkabine oder auch Schallschutzkabine genannt, sowie die Lärm- bzw. Schallschutzkapsel.
Klar ist, beide Konzepte haben dasselbe Ziel: Sie sollen die Mitarbeiter von dem Lärm abschirmen, der immer dann entsteht, wenn laute Maschinen im Einsatz sind oder besonders geräuschintensive Arbeiten verrichtet werden. Und trotzdem werden diese beiden Schallschutzlösungen völlig unterschiedlich eingesetzt.
Schallschutzkabine: Mensch drin – Lärm draußen
Eine Schall- oder Lärmschutzkabine ist ein umschlossener Raum, in dem sich Personen aufhalten. Ob in der Schiffs-, Fahrer-, Aufzugs-, Umkleide- oder Duschkabine: Hier befindet sich der Mensch immer im Innern der Einhausung und der Rest der Welt – in unserem Fall der Lärm – bleibt außen vor.
So schaffen unsere SONOLIT Lärmschutzkabinen Ruheoasen im lauten Umfeld und erlauben Mitarbeitern im Innern der Kabinen ein ungestörtes Arbeiten. Ein großer Vorteil von Lärmschutzkabinen ist, dass sie sich problemlos an die räumlichen Gegebenheiten und örtliche Situation anpassen lassen. Bei Bedarf können sie mehrgeschossig aufgebaut und mit Bühnen und Treppen kombiniert werden. So entstehen moderne Arbeitsräume, die, mit großflächiger Verglasung, spannenden Farben oder besonderen Ausstattungen versehen, eine angenehme Arbeitsatmosphäre fördern.
Schallschutzkapsel: Lärm drin – Mensch draußen
Bei der Schall- bzw. Lärmschutzkapsel ist es genau umgekehrt: Hier wird der Lärm „eingekapselt“ und der Mensch bleibt außen vor. Auch sehr effektiv und eine gute Möglichkeit, den Menschen vor Lärm zu schützen.
Unsere SONOLIT Lärmschutzkapseln sind platzsparend und effizient. Mit ihrer Hilfe können Lärmquellen problemlos eingehaust werden, ohne die betrieblichen Abläufe zu stören. Selbst komplizierte Materialzuführungen oder anspruchsvolle Produktionszyklen lassen sich perfekt einhausen. Die Kapseln sind leicht zu montieren und können bei Bedarf umgebaut oder erweitert werden. Dieses Vorgehen spart Platz und ist besonders kosteneffizient.
Darüber hinaus schaffen unsere Schallschutzkapseln eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Ihre großflächige Verglasung sorgt für einen perfekten Einblick in die Produktionsprozesse, die mögliche Gestaltung im Corporate Design/ Hausdesign macht sie zu einem echten Blickfang.
Übrigens: Bei unseren Schallschutzkapseln sind alle Anlagenbereiche bei Bedarf gut erreichbar. Auf Wunsch können wir zum Beispiel die Kapseldecke durch eine Sicherheitsausrüstung wie ein Geländer für das Personal begehbar machen.
Und wo wir gerade dabei sind …
… ein paar Begrifflichkeiten zu erklären, machen wir direkt weiter: mit Emission vs. Immission vs. Exposition.
Emissionen bedeutet das Aussendung von Teilchen, Stoffen, Strahlungen und – hier kommen wir ins Spiel – von Geräuschen in die Umwelt. Oder mit anderen Worten: Emissionen sind der Lärm, der von einer Quelle abstrahlt und den man mit einem Messgerät erfassen kann, wenn man vor die Lärmquelle tritt.
Immissionen bezeichnet das Einwirken von Gefahrstoffen, unter anderem von Lärm, auf ein Objekt. Im Bereich des Schallschutzes heißt das also: Alles, was tatsächlich am Ohr ankommt und es schädigen kann, sind Immissionen.
Die Exposition bezeichnet die Dauer, wie lange der Lärm auf einen Menschen effektiv einwirkt bzw. er dem Lärm ausgesetzt ist. Um die Menschen zu schützen, wurde im Gesetz ein Expositionsgrenzwert fixiert. Er beträgt maximal 87 dB(A) und darf nicht überschritten werden. Die Daten werden über Lärmmessgeräte erhoben, die direkt am Körper angebracht werden. Wie eine Art Dosimeter zeichnen sie permanent auf, welchen Lärmwerten der Betroffenen ausgesetzt ist. Dabei kann diese Lärmdosis entweder für eine 8-Stunden-Schicht oder eine 40-Stundenwoche ermittelt werden.
So kommt man von der Abstrahlung („Emission“) des Lärms zur Einwirkung auf den Betroffenen („Immission“) und erfasst letztlich diesen Zeitraum, dem man dem Lärm ausgesetzt ist, als „Expositionsdauer“. Drei Begriffe um einen komplexen Zusammenhang darzustellen.
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