Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen

R. Kaschwig Schallschutztechnik GmbH

 

1. Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGB-Gesetz.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Einbeziehung und Auslegung dieser Bedingungen sowie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-48324 Sendenhorst, wobei dem Verkäufer auch das Recht zusteht, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

 

2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Vertragsangebote sind freibleibend.
  2. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  3. Änderungen in Konstruktion oder Material sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.
  4. Technische Unterlagen gelten nur als annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  5. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht; Rücknahmen erfolgen freiwillig und gegen Gebühr.
  6. Genehmigungen für Einbauanlagen sind vom Käufer auf eigene Kosten einzuholen.
  7. Bei Auslandslieferung trägt der Käufer Einfuhrformalitäten und -abgaben.
  8. Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten: z. B. Maurer-, Elektroarbeiten, Berechnungen, Genehmigungen.
  9. Angaben zu Schallschutzelementen beziehen sich nur auf Einzelteile. Die Produkte sind für den Innenbereich in trockenen, beheizten Hallen ausgelegt.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise gelten ab Werk zzgl. Verpackung, Versand und gesetzlicher MwSt.
  2. Bei mehr als 4 Monaten Lieferfrist kann Preis angepasst werden; Rücktritt bei > 40 % Erhöhung möglich.
  3. Änderungswünsche des Käufers führen zu Mehrkosten. Verzugszinsen: 2 % über Diskontsatz der Bundesbank.
  4. Kostensteigerungen berechtigen zur Preisanpassung; Rücktrittsrecht bei > 10 % Erhöhung innerhalb 8 Tagen.
  5. Zahlungsplan: 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferbereitschaft, 1/3 bei Montage bzw. Lieferung.
  6. Frachten und Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  7. Zahlung per Überweisung oder erfüllungshalber per Scheck/Wechsel möglich. Kosten trägt der Käufer.
  8. Zahlungsverzug > 14 Tage: Sofortfälligkeit aller Forderungen, Vorkasse oder Rücktritt möglich.

 

4. Aufrechnung und Zurückhaltung

Nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

 

5. Lieferfristen und Versand

  1. Lieferzeit verlängert sich bei Verzug durch den Käufer oder höhere Gewalt. Teillieferungen zulässig.
  2. Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Lagerkosten bei Lieferverzögerung durch Käufer.
  3. Lieferzeiten können sich bei Änderungen nach Auftragsbestätigung verschieben.

 

6. Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage

  1. Montage nach Aufwand; Zuschläge für Überstunden, Reisezeiten, Spesen etc. Nicht enthalten sind Bauarbeiten oder Hebezeuge.
  2. Subunternehmer können eingesetzt werden. Montageverzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Abnahme mit Montageleiter vor Ort verpflichtend. Versäumte Abnahmen verursachen Zusatzkosten.
  4. Käufer trägt Verantwortung für Voraussetzungen zur Montage (z. B. Strom, Fundamente, Durchbrüche etc.).

 

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.
  2. Veräußerung der Vorbehaltsware erlaubt; Forderungen daraus werden an Verkäufer abgetreten.
  3. Sicherheiten über 10 % der Forderung können auf Wunsch des Käufers freigegeben werden.
  4. Eigentumsvorbehalt kann geltend gemacht werden ohne Rücktritt.
  5. Verwertung bei Zahlungsverzug zulässig; pauschale Kosten von 15 % des Erlöses anrechenbar.
  6. Kein Widerspruch möglich mit Verweis auf gewerblichen oder beruflichen Gebrauch.

 

8. Gewährleistung und Haftung

  1. Unverzügliche Mängelrüge erforderlich, sonst gilt Ware als genehmigt (§§ 377 ff. HGB).
  2. Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Rücktritt oder Minderung bei Fehlschlagen möglich.
  3. Gewährleistungsdauer: 12 Monate. Ausgenommen: unberechtigte Inbetriebnahme, fehlerhafte Wartung, Überlastung, äußere Einflüsse etc.
  4. Keine Haftung für Folgeschäden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Führungspersonal.
  5. Haftungshöchstgrenze ist der Kaufpreis, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Stand: März 2022