Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen
R. Kaschwig Schallschutztechnik GmbH
1. Allgemeines
- Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGB-Gesetz.
- Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Einbeziehung und Auslegung dieser Bedingungen sowie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-48324 Sendenhorst, wobei dem Verkäufer auch das Recht zusteht, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
- Vertragsangebote sind freibleibend.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers.
- Änderungen in Konstruktion oder Material sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.
- Technische Unterlagen gelten nur als annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht; Rücknahmen erfolgen freiwillig und gegen Gebühr.
- Genehmigungen für Einbauanlagen sind vom Käufer auf eigene Kosten einzuholen.
- Bei Auslandslieferung trägt der Käufer Einfuhrformalitäten und -abgaben.
- Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten: z. B. Maurer-, Elektroarbeiten, Berechnungen, Genehmigungen.
- Angaben zu Schallschutzelementen beziehen sich nur auf Einzelteile. Die Produkte sind für den Innenbereich in trockenen, beheizten Hallen ausgelegt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise gelten ab Werk zzgl. Verpackung, Versand und gesetzlicher MwSt.
- Bei mehr als 4 Monaten Lieferfrist kann Preis angepasst werden; Rücktritt bei > 40 % Erhöhung möglich.
- Änderungswünsche des Käufers führen zu Mehrkosten. Verzugszinsen: 2 % über Diskontsatz der Bundesbank.
- Kostensteigerungen berechtigen zur Preisanpassung; Rücktrittsrecht bei > 10 % Erhöhung innerhalb 8 Tagen.
- Zahlungsplan: 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferbereitschaft, 1/3 bei Montage bzw. Lieferung.
- Frachten und Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
- Zahlung per Überweisung oder erfüllungshalber per Scheck/Wechsel möglich. Kosten trägt der Käufer.
- Zahlungsverzug > 14 Tage: Sofortfälligkeit aller Forderungen, Vorkasse oder Rücktritt möglich.
4. Aufrechnung und Zurückhaltung
Nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
5. Lieferfristen und Versand
- Lieferzeit verlängert sich bei Verzug durch den Käufer oder höhere Gewalt. Teillieferungen zulässig.
- Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Lagerkosten bei Lieferverzögerung durch Käufer.
- Lieferzeiten können sich bei Änderungen nach Auftragsbestätigung verschieben.
6. Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage
- Montage nach Aufwand; Zuschläge für Überstunden, Reisezeiten, Spesen etc. Nicht enthalten sind Bauarbeiten oder Hebezeuge.
- Subunternehmer können eingesetzt werden. Montageverzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Abnahme mit Montageleiter vor Ort verpflichtend. Versäumte Abnahmen verursachen Zusatzkosten.
- Käufer trägt Verantwortung für Voraussetzungen zur Montage (z. B. Strom, Fundamente, Durchbrüche etc.).
7. Eigentumsvorbehalt
- Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.
- Veräußerung der Vorbehaltsware erlaubt; Forderungen daraus werden an Verkäufer abgetreten.
- Sicherheiten über 10 % der Forderung können auf Wunsch des Käufers freigegeben werden.
- Eigentumsvorbehalt kann geltend gemacht werden ohne Rücktritt.
- Verwertung bei Zahlungsverzug zulässig; pauschale Kosten von 15 % des Erlöses anrechenbar.
- Kein Widerspruch möglich mit Verweis auf gewerblichen oder beruflichen Gebrauch.
8. Gewährleistung und Haftung
- Unverzügliche Mängelrüge erforderlich, sonst gilt Ware als genehmigt (§§ 377 ff. HGB).
- Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Rücktritt oder Minderung bei Fehlschlagen möglich.
- Gewährleistungsdauer: 12 Monate. Ausgenommen: unberechtigte Inbetriebnahme, fehlerhafte Wartung, Überlastung, äußere Einflüsse etc.
- Keine Haftung für Folgeschäden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Führungspersonal.
- Haftungshöchstgrenze ist der Kaufpreis, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Stand: März 2022