Was bedeutet die Verordnung LärmVibrationsArbSchV für Ihr Unternehmen?

Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) stellt hohe Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten vor Lärm- und Vibrationsgefahren. Doch wie setzen Sie diese Vorschriften konkret in Ihrem Betrieb um?

Hier sind unsere Tipps:

Schritt 1: Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Erfassen Sie die Arbeitsbereiche, in denen Lärm und Vibrationen auftreten. Nutzen Sie präzise Messgeräte zur Erfassung von Lärmpegeln.

Vergleichen Sie die gemessenen Werte mit den gesetzlichen Grenzwerten. Dabei wichtig: Berücksichtigen Sie die Dauer und Häufigkeit der Exposition.

 

Schritt 2: Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Planen Sie den Einsatz von Schallschutzmaßnahmen wie akustischen Trennwänden, Schutzkapseln und Schutzkabinen. Reduzieren Sie die Expositionszeiten Ihrer Mitarbeiter durch Schichtplanung oder organisatorische Änderungen. Sorgen Sie für die ordnungsgemäße Verwendung von Schutzausrüstungen wie Gehörschutz.

 

Schritt 3: Schulung und Information der Mitarbeiter

Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, um Ihre Mitarbeiter über die Risiken von Lärm und die Nutzung der Schutzmaßnahmen zu informieren.

 

Schritt 4: Überwachung und regelmäßige Überprüfung

Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen wirksam sind und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

 

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Implementierung der LärmVibrationsArbSchV. Wir helfen Ihnen dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten.

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